am 28.05.2013 um 16:32:50 Uhr
Zusatz zur Anregung: GO verhindert Delegationen
GO, §4 Abhaltung der Bundesgeneralversammlung (3) Mitglieder werden durch Abgleich eines amtlichen Lichtbildausweises mit der Mitgliederdatenbank und Kontrolle der Stimmberechtigung akkreditiert. Mitglieder, die keinen Ausweis vorweisen können, können durch mindestens 3 ordentlich akkreditierte Mitglieder akkreditiert werden. Mitglieder, die weniger als 4 Wochen vor der BGV beigetreten sind, können nicht akkreditiert werden.
Das heißt man muß persönlich anwesend sein.
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