am 19.05.2013 um 10:13:55 Uhr
Hinweis
Beim Arbeitnehmerschutz ist das eine Verschärfung, da steht bisher:
„geschlossenen Räumen allgemein, sofern diese mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen.“
In deiner Formulierung hingegen sind auch Räume, die nur einer Person als Arbeitsplatz dienen, mit Rauchverbot belegt.
Ausgleich | Positiv | Negativ | Meine Bewertung | |
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