Hinweis
am 19.05.2013 um 10:13:55 Uhr

Beim Arbeitnehmerschutz ist das eine Verschärfung, da steht bisher:

„geschlossenen Räumen allgemein, sofern diese mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen.“

In deiner Formulierung hingegen sind auch Räume, die nur einer Person als Arbeitsplatz dienen, mit Rauchverbot belegt.


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