am 08.05.2013 um 15:41:57 Uhr
Überstundenzuschläge und Wochenendzuschläge
Man kann Kinderbetreuungskosten als durch Zuschläge abgegolten betrachten. Wenn die Firmen die Kinderbetreuung übernehmen, dann - so könnte man argumentieren, müssen im Gegenzug dazu Überstundenzuschläge und Wochenendzuschläge entfallen.
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