das problem gibt es ja jetzt auch, das würde sich nicht ändern, wenn es freiere arbeitszeiteinteilungen gäbe. auch wenn der arbeitgeber nicht direkt für die kinderbetreuung aufkommen muß, wird ein kinderwunsch oft als grund gegen eine beschäftigung angesehen. es ist ja dem arbeitgeber auch schwer zuzumuten, den lohn fortzuzahlen, und trotzdem ersatz einstellen zu müssen. daran sicht schon zahlreiche firmen und damit existenzen gescheitert. eine brauchbare lösung wäre da nur ein bge, bei dem der elternschutz (der heutzutage immernoch "mutterschutz" heißt, guß an die tf:postgender) neu gestaltet werden könnte, mit einer wiedereinstellungsgarantie, aber mit lohfortzahlung durch den staat, bis zu einer bestimmten betriebsgröße. das ist aber zukunftsmusik, und von einer einführung des bge abhängig und entsprechend theoretisch.
außerdem wäre das, trotzdem es ein sehr interessanter punkt ist, ein eigener änderungsantrag zum aktuellen programmpunkt, genau wie dieser, und würde in diesen antrag mmn nicht reinpassen.
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