Börsenotierte AGs haben hohen Öffentlichkeitsgrad.
am 08.05.2013 um 14:28:55 Uhr

Die in diesem Antrag enthaltene dichotome Unterscheidung von Öffentlich und Privat unterschlägt, dass es im Privatbereich unterschiedliche Grade von Öffentlichkeit und Veröffentlichungspflichten gibt. Gerade börsenotierte AGs sind zu mehr Transparenz und Offenlegung verpflichtet als andere Unternehmen im Privatbereich.


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