Parteienförderung
am 25.04.2013 um 20:57:18 Uhr

Die Piratenpartei hat gute Chancen durch einen Antritt mehr als 1% der gültigen Stimmen zu erhalten und dann gibt es eine Förderung.

"§ 1 Abs 3 PartFörG gewährt politischen Parteien, die zwar nicht im Nationalrat vertreten sind, aber bei einer Nationalratswahl mehr als 1% der gültigen Stimmen erhalten konnten und deren Antritt somit einen bestimmten Grad an Ernsthaftigkeit hatte, wie bisher (§ 2 Abs 2 lit c PartG 1975) ebenfalls eine Förderung. Diese Förderung ist im Vergleich zur regelmäßigen Förderung der im Nationalrat vertretenen politischen Partei insofern doppelt eingeschränkt, als sie einerseits nur einmalig nach einer Wahl gewährt wird (also nicht jährlich) und andererseits (vereinfacht) betragsmäßig nur knapp die Hälfte der regelmäßigen Förderung, nämlich Euro 2,50 (ebenfalls wertgesichert nach § 5 PartFörG) pro abgegebener Stimme, beträgt."

[<http://www.jusportal.at/die-neue-parteienfinanzierung-mehr-transparenz-im-tausch-gegen-hohere-staatliche-zuwendungen_stephan-lenzhofer/> <Link>]


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