am 27.03.2013 um 10:43:02 Uhr
Doppelt bezahlen?
Was ist mit denjenigen, die schon einen Internet-Provider haben? Müssen die über die Betriebskosten für etwas bezahlen, das sie nicht in Anspruch nehmen?
Sinnvoller und auf alle Mieter und Eigentümer anwendbar wäre meiner Meinung eine gesetzliche Klarstellung, dass das Recht auf Information auch die Installation eines WLAN-Knoten auf dem Dach erlaubt. Also ahnlich der Regelung für Sat-Empfangsanlagen die vor Gericht erstritten wurde.
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