am 08.04.2015 um 12:19:17 Uhr
Was meine ich mit "alsbald"
Selbstverständlich ist damit nicht gemeint, die Partei von jetzt auf gleich noch vor den stattfindenden Wahlen aufzulösen. Im November, also erst nach den Landtagswahlen in Steiermark, Oberösterreich und Wien wäre z.B. ein passender Termin.
Die Landesparteien mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit sind ja meiner Einschätzung nach nicht gezwungen sich mitaufzulösen. Dafür ja auch die BGV wo neben dem Beschluss einer Auflösung auch derartige Fragen geklärt werden (und natürlich abhängig davon ob eine 80%ige Mehrheit zustande kommt oder nicht).
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