Die Ablehnung von der Übertragung von „Live-Streams“ beruht in erster Linie darauf, dass diese Sitzungen, größtenteils zu jenen Zeiten stattfindet, wo ein Großteil der Wahlberechtigten entweder beruflich tätig ist, oder beispielsweise Lehrveranstaltungen im Zuge eines Hochschul- bzw. Universitätsstudium besucht; und ebenso darauf, dass Live-Übertragungen möglicher weise zu einer Popularisierung und Emotionalisierung des politischen Prozesses führt. (Überspitzt formuliert: bedingt die Live-Übertragung die Gefahr, dass Sitzungen zu „Unterhaltungsshows“ verkommen, bzw. allzu sehr, auf wankelmütige Stimmungen in der Gesellschaft Rücksicht genommen werden muss.)
Alternative I: Veröffentlichung von Gesetzesvorlagen, Abänderungs- und Novellierungsanträgen beispielsweise bis zu 4 Wochen vor dem Abstimmungstermin bzw. Übermittlung an einzelne Kommissionen, Zusammenschlüssen und Vereine!
Alternative II: Förderung eines sachlich-objektiven und beschreibenden bzw. erklärenden Journalismus und Berichterstattungen (TV & Radio, einschl. Web-Radio), denn oftmals sind die einzelnen Gesetzesanträge, Abänderungs- und Novellierungsanträge, in Inhalt und Umfang und Auswirkungen zu komplex, als das diese von der sog. „breiten Masse“, über ihren eigenen Alltag und eigenen Lebensumstände hinaus verstanden werden.
Anmerkung: Die Bereitstellung von diesbezüglichen Aufnahmen, im Form einer Online-Datenbank, mitsamt mehrsprachigen Übersetzungen bzw. Untertiteln (einschl. Volksgruppen- und Minderheiten-Sprachen) und gleichzeitiger Berücksichtigung der jeweiligen Gebärdensprache, sind zu begrüßen und zu unterstützen.
Ergänzung: Die Initiative hinsichtlich der Bereitstellung der Aufzeichnungen in einem Online-Archive begrüsse ich, wobei dies meiner Meinung nach im Audio-Format genügt!
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