Das heißt dann, jedes Außenvertretungs-Organ kämpft mit all seiner Macht in der Öffentlichkeit für diesen Punkt genau so wie für Datenschutz oder Netzneutralität. Da gibt es keine Unterscheidung. Und ja: Ein Repräsentant der Partei muss das Programm selbstverständlich kennen und auch genau so nach außen kommunizieren. Das steht in § 22 der Satzung. In dieser Position als Parteivertretung die Privatmeinung zum Besten zu geben ist ein Grund für einen Misstrauensantrag. Davon ausgenommen sind Themen, die noch nicht abgestimmt wurden.
So eine Unterscheidung der Wertigkeiten im Programm hätte ich eigentlich vor gehabt zu entwickeln. Das ist in meiner Parteiarbeitsprioritätenliste aber nun dank anderer, teilweise abgrundtief unsäglicher Programmanträge leider recht weit nach unten gerutscht.
Ausgleich | Positiv | Negativ | Meine Bewertung | |
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