Unverhältnismäßige Anwendung des 207b
am 27.12.2013 um 09:22:30 Uhr

Quelle: Jus Amandi 2/2012 S4 http://www.rklambda.at/iusamandi/ia-2-12.pdf
 

Verfolgung gleichgeschlechtlicher Beziehungen (in % aller Verfahren nach § 207b):

2. Halbjahr 2002 100% aller neu eingeleiteten Strafverfahren
1. Halbjahr 2003 50% aller neu eingeleiteten Strafverfahren (100% der Haftfälle)
2. Halbjahr 2003 33% aller neu eingeleiteten Strafverfahren 50% aller Verurteilungen, 0% der Freisprüche
1. Halbjahr 2004 78% aller neu eingeleiteten Strafverfahren (100% der Haftfälle)
2. Halbjahr 2004 25% aller neu eingeleiteten Strafverfahren
1. Halbjahr 2005 0% aller neu eingeleiteten Strafverfahren
2. Halbjahr 2005 36% aller neu eingeleiteten Strafverfahren

Aktuellere Daten werden vom Justizministerium verweigert.

Und selbst 25% sind imo überproportional.


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