am 24.12.2013 um 14:59:46 Uhr
Direkt in BGO §15
Bitte keinen Text doppelt nur mit anderem Namen in die BGO einbringen. Wenn dann eine kombination aus den schon vorhandenen §§.
zb: (5) Die Piratenpartei Österreichs unterstützt etwaige Bestrebungen der Piratenpartei Tirol und der Salzburger Piratenpartei, Beobachterstatus bei den Pirate Parties International zu erlangen.
§15 dann unbenennen in: "Kooperation mit anderen Piratenparteien" oder so
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