Das ist laut Satzung vorgeschrieben!
am 21.12.2013 um 16:38:51 Uhr

§ 13. Landesorganisationen (LOs) (1) Die LOs sind organisatorische Untereinheiten der Piratenpartei Österreichs. Es kann pro Bundesland nur eine LO geben, jedoch kann für Übergangszeiten eine LO für mehrere Bundesländer eingerichtet werden.

Eine Doppellösung mit LO und Landespartei ist damit explizit ausgeschlossen. Das heißt: entweder statutenkonforme LO oder garnix!


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