am 12.12.2013 um 08:49:03 Uhr
Ist diese prüfung überhaupt möglich?
Im Antrag wird explizit von zahlenden Mitgliedern geschrieben. Ist diese Überprüfung durch die Bundesgeschäftsführung überhaupt möglich? Ist ein Unterschied zwischen zahlenden und jenen Mitgliedern, welchen der Mitgliedsbeitrag erlassen wurde, erkennbar?
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