am 29.11.2013 um 09:23:50 Uhr
Präventive Wirkung der Strafandrohung sonst nicht gegeben.
Wenn die Verwaltungsstrafe im Verhältnis zum Einkommen vernachlässigbar wird, dann sinkt auch deren präventive Wirkung.
Wenn zB Falschparken mit nur 2,1€ statt 21€ bestraft würde, hätten Parkverbote kaum Effekt. Aus Sicht von jemandem mit einem sehr hohen Einkommen (oder Vermögen) sind viele Strafen genauso im Verhältnis zu seinem Einkommen zu vernachlässigen und verlieren daher an Wirkung.
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