müsste durch Bundesgesetz geregelt werden
am 27.11.2013 um 13:16:48 Uhr

"Da der Vollzug des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen direkt durch die Länder erfolgt (Art. 11 B-VG), könnte nur ein durch den Bundesgesetzgeber verfügtes gänzliches tierschutzrechtliches Verbot der Ausstellung von Wildfängen dem Singvogelfang Einhalt gebieten." http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_06442/fnameorig_201629.html


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