am 27.11.2013 um 13:16:48 Uhr
müsste durch Bundesgesetz geregelt werden
"Da der Vollzug des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen direkt durch die Länder erfolgt (Art. 11 B-VG), könnte nur ein durch den Bundesgesetzgeber verfügtes gänzliches tierschutzrechtliches Verbot der Ausstellung von Wildfängen dem Singvogelfang Einhalt gebieten." http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_06442/fnameorig_201629.html
Ausgleich | Positiv | Negativ | Meine Bewertung | |
---|---|---|---|---|
Bewertungen durch interessierte Nicht-Unterstützer: | +2 | 2 | 0 | [nur für Registrierte] |