am 26.11.2013 um 13:48:40 Uhr
Das gibt's schon
Äh - MoD, ich dachte, Du studierst Jus? Verwaltungsstrafen in Geld werden in Tagessätzen bemessen. Guckstu hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991123.html Verwaltungsstrafen in Form von Verfall (Einzug) bzw. Freiheitsstrafe (eher selten) wird ja wohl nicht einkommensabhängig sein sollen. Meinjanur.
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