Ist nicht dasselbe, wie passives Wahlrecht ab 16
am 13.11.2013 um 15:41:47 Uhr

Wenn man den Antragstext „Die Piratenpartei Österreichs fordert die Streichung des Mindestalter-Erfordernisses für das passive Wahlrecht in öffentliche Ämter. ...“ genau liest, dann ist es möglich zu erkennen, dass nicht nur die Bundespräsidentenwahl betroffen ist, sondern alle Wahlen. Dies impliziert auch eine Änderung der Nationalratswahlordnung, in welcher grundsätzlich das passive Wahlrecht für die Bundespräsidentenwahl geregelt ist (siehe Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 §6(1)). Im "Bundespräsidentenwahlgesetz 1971" ist zusätzlich die Vollendung des 35. Lebensjahres am Tag der Wahl als Grundlage definiert.

Es würde sich auch empfehlen, die entsprechenden Gesetzestexte als Grundlage heranzuziehen, denn Wikipedia zitiert hier falsch, vorausgesetzt natürlich, dass der Autor Wikipedia richtig zitiert.


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