Vollmacht wäre inhaltlich zutreffender -->
am 24.10.2013 um 12:22:00 Uhr

-→ weil sich ja die Frage stellt: Wem ist die stimmabgabe zurechenbar. Wenn sie dem "Wegdelegierenden" (←- hört sich scheiße an) zurechenbar ist, dann ist es inhaltlich nichts anderes als eine Vollmacht. Wenn man jedoch davon ausgeht, dass die Stimmabgabe dem "Delegationsempfänger" zurechenbar ist, entbindet das die Wegdelegierenden jeglicher Verantwortung und man kann auich zurecht von einem "Delegiertensystem" sprechten.

Durch die Transparenz und die jederzeitige Einflussmöglichkeit bin ich jedoch der Meinung, dass die Stimmabgabe dem "Wegdelegierenden" zurechenbar ist und er daher in Wirklichkeit ein "Vollmachtgeber" ist.


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