Man muss keinen Fernseher haben, wenn man das Programm nicht konsumieren kann
am 19.10.2013 um 01:44:30 Uhr

Ich meine, vielleicht ist das nicht wichtig, aber möglicherweise hat man keinen Fernseher, wenn man das Programm nicht konsumieren kann? Wieso sollte man hier eine Befreiung vorsehen? So richtig geht mir das nicht ein. Wenn man schon was fordert, dann diese unnötige Befreiung für hörbehinderte Personen. Was sollen die mit einer GIS Befreiung? Wie wollen die denn Radiohören?


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