am 18.10.2013 um 09:29:10 Uhr
Suchtmittel nicht mit Straßenverkehr vergleichbar
Der Suchtmittelkonsum beeinträchtigt nur indirekt andere. Beim überqueren der Straße begibt sich der Fußgänger aber auf die Fahrbahn und ist dort dann direktes Hindernis, bzw direkte Gefahr und direkt gefährdet (letzteres natürlich selbstverschuldet). Bei Ausweich- und Bremsmanövern könnten Insassen und Passanten gefährdet werden.
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