kein Programmpunkt zu diesem Thema

Begründung

Siehe S.74, Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin - "Die Zukunft des Verwaltungsstrafrechts"
http://staatsrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_staatsrecht/inst_staatsrecht_thienel/WS_2011-12/EW_2006_Die_Zukunft_des_Verwaltungsstrafrechts.pdf

"Auch der Einführung des Tagessatzsystems setzt der Massenanfall Grenzen. Da es zur Erhebung der Einkommensverhältnisse zwingt, scheidet es im abgekürzten Verfahren wegen des damit verbundenen Mehraufwandes aus. 282 ) Im ordentlichen Verfahren hielte sich die zusätzliche Belastung zwar in Grenzen, weil in ihm ohnehin auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist (§ 19 Abs 2 VStG). 283 ) Die Befürchtung, das Tagessatzsystem laufe auf ein System der Selbsteinschätzung hinaus, weil die Angaben des Beschuldigten der Berechnung des Tagessatzes schon aus Kapazitätsgründen ungeprüft zugrunde gelegt werden müssten, 284 ) ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, weil die Wahrscheinlichkeit falscher Angaben vor einer Verwaltungsbehörde höher ist als im Strafverfahren vor Gericht. 285 ) Das Tagessatzsystem erst ab einer bestimmten Strafhöhe 286 ) oder bei bestimmten Delikten 287 ) einzuführen, bedeutet eine Komplikation der Dinge, die den Aufwand nicht lohnt."

tl;dr

  • Die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse werden ohnehin schon berücksichtigt (§ 19 Abs 2 VStG)
  • Das Tagessatzsystem würde mehr Verwaltungsaufwand verursachen (Überprüfung), was unserer Forderung zur Verwaltungsreform widerspricht (Verwaltung entschlacken, Steuergeld einsparen)

Disclaimer

Die Begründung ist als Beispiel zu betrachten, da hier explizit "kein Programmpunkt zum Thema" gefordert wird.

Die Begründung könnte genau so gut lauten...

  • Das Thema wurde noch nicht ausreichend diskutiert, um ins Programm aufgenommen zu werden
  • Ich sehe dies nicht als Kernthema der Piratenpartei
  • Der Antragsteller hat die Folgen seiner Forderung noch nicht ausreichend erläutert bzw.liefert zu wenige Quellen für eine fundierte Entscheidung
  • Die Formulierung des Antrags gefällt mir nicht
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