Initiative i39: Übertragbare Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote)
 Ja: 38 (79%) · Enthaltung: 12 · Nein: 10 (21%) · Angenommen
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39(26+13)9(9+0)
 
 
Persönlichkeitswahl nach modifizertem deutschen Vorbild
Letzter Entwurf vom 31.07.2012 um 17:24 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie

Wahlrecht

Übertragbare Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote)

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich mittelfristig für einen Wechsel des Wahlsystems für Nationalratswahlen von reinem Verhältniswahlrecht mit Parteilisten auf das System der übertragbaren Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote, STV) nach irischem Vorbild (also mit der sogenannten Droop-Quote) aus, allerdings mit der gewichteten inklusiven Gregory-Methode für die Stimmweiterverrechnung. Dieses Wahlsystem hat den großen Vorteil, dass es einerseits die Proportionalität erhält, andererseits aber eine deutlich stärkere Persönlichkeitswahlkomponente beinhaltet.

Bei STV reiht jeder Wähler die Kandidaten nach seiner persönlichen Präferenz. Bei der Auszählung werden zunächst die Erststimmen gezählt, die die Kandidaten erlangt haben. Erreicht nun ein Kandidat die nötige Stimmenquote (in Abhängigkeit der noch gültigen Stimmen), so ist er gewählt und seine überschüssigen Stimmen werden anteilsmäßig entsprechenden der Reihungen auf den Wahlzetteln an den nächsten Kandidaten weiterverrechnet.

Sobald in irgendeinem Schritt kein Kandidat mehr die Quote erreicht, aber noch nicht alle Plätze vergeben sind, wird der derzeit letztplatzierte Kandidate gestrichen und dessen Stimmen weiterverrechnet; dieses Prozedere wird fortgesetzt, bis alle Plätze im entsprechenden Wahlkreis vergeben sind.

Zur Droop-Quote: Die Droop-Quote ist als

(gültige Stimmen)/(zu vergebende Sitze + 1) + 1

definiert und ist bei STV international gebräuchlich.

Zur gewichteten inklusiven Gregory-Methode (weighted inclusive Gregory method): Ein wichtiger Aspekt von STV ist, dass nicht nur „unverbrauchte“ Stimmen von chancenlosen Kandidaten weiterverrechnet werden, sondern auch „überschüssige“ Stimmen von gewählten Kandidaten (also jene Stimmen, die ein gewählter Kandidat zum Zeitpunkt, da er die Quote erreicht, über die Quote hinaus erhalten hat). Nach der gewichteten inklusiven Gregory-Methode werden alle Stimmen für einen bereits gewählten Kandidaten weiterverrechnet, gewichtet nach dem tatsächlichen Überschuss an Stimmen über die Droop-Quote hinaus. (In anderen Systemen werden etwa zufällige Stimmen zur Weiterverrechnung ausgewählt, was aber einen Zufallsaspekt in die Wahlauszählung hineinbringt, der im Zeitalter moderner Informationstechnologie mittels Computer-Unterstützung bei der Auszählung vermeidbar ist.)

In bisherigen Implementierungen von STV hat sich gezeigt, dass zu kleine Wahlkreise kleinere Parteien benachteiligen, während zu große Wahlkreise eine möglichst vollständige Reihung der Kandidaten für die Wähler zu langwierig und umständlich machen. Aus diesem Grund hält die Piratenpartei Österreichs eine Wahlkreisgröße von 5 bis 8 Sitzen für angemessen. Ein möglicher grober Vorschlag für eine Wahlkreisaufteilung wäre folgender:

Wahlkreis – Sitze – derzeitige Bezirke oder Regionalwahlkreise

Burgenland

  • Burgenland – 6 – RWK Burgenland Nord, RWK Burgenland Süd

Kärnten

  • Ostkärnten – 7 – Bezirk Feldkirchen, RWK Kärnten Ost, RWK Klagenfurt
  • Westkärnten – 5 – RWK Kärnten West ohne Bezirk Feldkirchen, RWK Villach

Niederösterreich

  • Industrieviertel – 8 – RWK Niederösterreich Süd, RWK Niederösterreich Süd-Ost
  • Mittleres Niederösterreich – 5 ­– RWK Niederösterreich Mitte
  • Mostviertel – 5 – RWK Mostviertel
  • Waldviertel – 5 – RWK Waldviertel
  • Weinviertel – 7 – RWK Weinviertel
  • Wien-Umgebung – 5 – RWK Wien-Umgebung

Oberösterreich

  • Hausruckviertel – 8 – RWK Hausruckviertel
  • Innviertel – 5 – RWK Innviertel
  • Linz und Umgebung – 7 – RWK Linz und Umgebung
  • Mühlviertel – 6 – RWK Mühlviertel
  • Traunviertel – 5 – RWK Traunviertel

Salzburg

  • Nordsalzburg – 8 – RWK Flachgau/Tennengau, RWK Salzburg Stadt
  • Südsalzburg – 4 – RWK Lungau/Pinzgau/Pongau

Steiermark

  • Graz – 6 – RWK Graz
  • Nordsteiermark – 6 – RWK Steiermark Nord, RWK Steiermark Ost
  • Südsteiermark – 8 – Bezirk Graz-Umgebung, RWK Steiermark Süd, RWK Steiermark Süd-Ost
  • Weststeiermark – 6 – Bezirk Voitsberg, RWK Steiermark Nord-West, RWK Steiermark West

Tirol

  • Innsbruck und Umgebung – 8 – RWK Innsbruck, RWK Innsbruck-Land
  • Ländliches Tirol – 8 – RWK Oberland, RWK Osttirol, RWK Unterland

Vorarlberg

  • Vorarlberg – 8 – RWK Vorarlberg Nord, RWK Vorarlberg Süd

Wien

  • Wiener Innenbezirke – 8 – Bezirke 1–8
  • Nördliches Wien – 6 – Bezirke 9, 17–20
  • Östliches Wien – 7 – Bezirke 21, 22
  • Südliches Wien – 8 – Bezirke 10, 11, 23
  • Westliches Wien – 8 – Bezirke 12–16

Die genaue Wahlkreiseinteilung soll jedoch prinzipiell von einer unabhängigen Wahlkommission vorgenommen werden (obige Einteilung ist insofern nur ein Anschauungsbeispiel und basiert leider auch auf unvollständigen Datensätzen). Wie derzeit schon üblich sollen weiters auch in Zukunft die Sitzverteilungen auf die Wahlkreise sowie auch die genaue Ausgestaltung der Wahlkreise regelmäßig (mindestens alle zehn Jahre) an die Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Die Einteilung der Wahlkreise soll folgenden Kriterien unterliegen:

  • Die Größe der Wahlkreise darf 5 Sitze nicht unter- und 8 Sitze nicht überschreiten, wobei in begründeten Ausnahmefällen Wahlkreisgrößen von 4 Sitzen zulässig sind.
  • Die Wahlkreise müssen zur Gänze innerhalb eines Bundeslandes liegen.
  • Im Interesse der Gleichheit der Stimme jedes Wahlberechtigten soll höchstes Gewicht auf eine möglichst geringe Abweichung von der durchschnittlichen Verhältniszahl gelegt werden, also auf ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis des Quotienten (Anzahl der im Wahlkreis gemeldeten Personen)/(Anzahl der Abgeordeten) zwischen allen Wahlkreisen.
  • Sofern möglich sollen sich die Wahlkreise an bekannten und gewohnten Einteilungen der Raumordnung orientieren, also lokales „Zusammengehörigkeitsgefühl“ berücksichtigen und im Normalfall keinen Bezirk auf zwei Wahlkreise trennen, sofern nicht unbedingt nötig. Gemeinden müssen auf jeden Fall zur Gänze in einem Wahlkreis liegen und dürfen keinesfalls aufgeteilt werden.

Im Falle der Vakantwerdung eines Sitzes ist im betreffenden Wahlkreis zwischen drei und sechs Monate nach offizieller Bekanntmachung der Vakanz eine Nachwahl abzuhalten. Um insbesondere zu Beginn einer Legislaturperiode eine große Zahl von Nachwahlen zu vermeiden, soll die Unvereinbarkeit eines Ministeramts mit einer Abgeordnetentätigkeit abgeschafft werden, wie dies auch in Irland üblich ist.

Die Piratenpartei Österreichs fordert weiters eine Änderung der Wahlsysteme zum Europäischen Parlament, zu Landtagen und zu Gemeinderäten auf ein vergleichbares STV-Wahlsystem.

Begründung

Antrag der TF VwR

STV verbindet die Vorteile eines Verhältniswahlsystems mit denen eines Persönlichkeitswahlsystems. Auch unabhängige Kandidaten haben gute Chancen, gewählt zu werden, und das Listendiktat der Parteien wird damit endgültig aufgehoben.

Zu den derzeitigen RWK und enthaltenen Bezirken siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalratswahlordnung#Verteilung_der_Mandate_auf_die_Wahlkreise

Antwort auf Anregung „Zustimmung“: Froit mich. :)